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Rechtsprechung
   VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04   

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https://dejure.org/2004,5466
VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,5466)
VK Bund, Entscheidung vom 21.07.2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,5466)
VK Bund, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,5466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Relevanz der Frage nach einem möglicherweise zu Recht erfolgten Angebotsausschluss von der Wertung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags; Ausschluss eines Angebots bei fehlender fristgerechter Abgabe einer den vergaberechtlichen Anforderungen entsprechenden ...

  • Wolters Kluwer
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Baumaßnahmen beim Herrichten des Schlosses... - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsausschluss wegen unklarer Angaben zum Nachunternehmer-Einsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Angebotsausschluss wegen unklarer Angabe zum Nachunternehmereinsatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebotsausschluss wegen unklarer Angaben zum Nachunternehmer-Einsatz (IBR 2004, 583)

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 11.02.2004 - Verg 1/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss in Vergabesachen

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Hierbei handelt es sich um eine für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters erhebliche Erklärung, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsstellung eines Bieters hat (s. BayObLG Beschl. v. 25.9.2003, Verg 14/03 und Beschl. v. 11.2.2004, Verg 1/04 mwN).

    Dementsprechend sind Angebote mit mehrdeutigen Angaben, mit unklärbaren Mehrdeutigkeiten, und Widersprüchen zwingend von der Angebotswertung auszuschließen (s. BayObLG Beschl. v. 11.2.2004 aaO).

    Bei der Bestimmung des Inhaltes der Nachunternehmererklärung kommt es nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern darauf , welchen objektiven Erklärungswert eine verständiger Auftraggeber der Erklärung beimessen durfte (s. zum objektiven Empfängerhorizont bei der Auslegung von Angeboten im Bereich öffentlicher Aufträge BayObLG Beschl. v. 11.2.2004 aaO mwN).

    Denn sie ermöglicht es der ASt, ihr in Bezug auf die geforderte (wettbewerbserhebliche) Nachunternehmererklärung bis dahin unvollständiges Angebot zu ergänzen oder zu ändern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03 mwN, zur Wettbewerbserheblichkeit von Nachunternehmererklärungen s.a. OLG Dresden, Beschl. v. 11.2.2003, 15 U 1627/01 und Bay ObLG v. 25.9.2001 und v. 11.2.2004 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Ein Angebot, aus dem sich Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei ergeben, ist somit unvollständig und dementsprechend von der Wertung auszuschließen (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03).

    Denn sie ermöglicht es der ASt, ihr in Bezug auf die geforderte (wettbewerbserhebliche) Nachunternehmererklärung bis dahin unvollständiges Angebot zu ergänzen oder zu ändern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03 mwN, zur Wettbewerbserheblichkeit von Nachunternehmererklärungen s.a. OLG Dresden, Beschl. v. 11.2.2003, 15 U 1627/01 und Bay ObLG v. 25.9.2001 und v. 11.2.2004 aaO).

    Zum Ausschluss des Angebots zwingt vielmehr bereits, dass Angaben und Erklärungen fehlen, die der Auftraggeber in seinen Ausschreibungsunterlagen zulässigerweise gefordert hat und die infolge dessen als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung, relevant sein sollen (BGH, Beschl. v. 18.2.2003 =X ZB 43/02 m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Zum Ausschluss des Angebots zwingt vielmehr bereits, dass Angaben und Erklärungen fehlen, die der Auftraggeber in seinen Ausschreibungsunterlagen zulässigerweise gefordert hat und die infolge dessen als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung, relevant sein sollen (BGH, Beschl. v. 18.2.2003 =X ZB 43/02 m.w.N. und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03).

    Ist das Angebot der Antragstellerin zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens weder deren Interessen berühren noch die Antragstellerin durch eine etwaige Nichtbeachtung des Vergaberechts in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verletzen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003 - X ZB 43/02).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist daher erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte und somit der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (BGH Beschluss v. 18.5.2004, X ZB 7/04 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Urt. v. 19.6.2003 - Rs C-249/01 "Hackermüller").
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Sie kann demgegenüber nicht die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots mit dem Hinweis begründen, auch das Angebot der Beigeladenen, deren Offerte (möglicherweise) an einem ganz anderen Mangel (hier: dem verspäteten Zugang) leide, habe - wie das eigene Angebot - von der Wertung ausgeschlossen werden müssen (OLG Düsseldorf Beschl. v. 19.11.2003, Verg 22/03).
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist daher erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte und somit der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (BGH Beschluss v. 18.5.2004, X ZB 7/04 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Urt. v. 19.6.2003 - Rs C-249/01 "Hackermüller").
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Beigeladene war bereits unter dem Aspekt der Herstellung von "Waffengleichheit" zur anwaltlich vertretenen ASt notwendig, um den gezielt gegen ihre Zuschlagschancen gerichteten Nachprüfungsantrag abzuwehren (s. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.5.2004, VII-Verg 12/03).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    8.5.2002 - Verg 4/02) seinerzeit entschiedene Streitfall zeichnete sich dadurch aus, dass der öffentliche Auftraggeber bis auf das Angebot der für den Zuschlag vorgesehenen Beigeladenen sämtliche anderen Angebote wegen vorhandener Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen hatte, und dass er bei Beachtung des Gleichbehandlungsgebots auch das Angebot der Beigeladenen wegen Nichteinhaltung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen ebenfalls hätte ausschließen müssen.
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 20/03

    AG ist an seine Nachweisforderungen gebunden

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Es kommt deshalb für die weitere Prüfung des Nachprüfungsantrags nicht mehr darauf an, ob die Mitbewerber um den Zuschlag ihrerseits ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 20/03).
  • OLG Dresden, 11.02.2003 - 15 U 1627/01

    Angaben zu beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz eines Bieters als

    Auszug aus VK Bund, 21.07.2004 - VK 1-81/04
    Denn sie ermöglicht es der ASt, ihr in Bezug auf die geforderte (wettbewerbserhebliche) Nachunternehmererklärung bis dahin unvollständiges Angebot zu ergänzen oder zu ändern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.7.2003, Verg 32/03 mwN, zur Wettbewerbserheblichkeit von Nachunternehmererklärungen s.a. OLG Dresden, Beschl. v. 11.2.2003, 15 U 1627/01 und Bay ObLG v. 25.9.2001 und v. 11.2.2004 aaO).
  • BayObLG, 25.09.2003 - Verg 14/03

    Wertung eines optionalen Nachunternehmereinsatzes und dessen Konkretisierung im

  • VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05

    Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

    Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).

    Die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung soll in den Fällen nicht zum Angebotsausschluss führen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003, Verg 8/03; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; wohl auch 1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, VK 1- 81/04).

  • OLG Naumburg, 25.10.2005 - 1 Verg 5/05

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Ein derartiges Angebot, das entgegen den klaren Anforderungen in den Verdingungsunterlagen (hier Ziff. 6 der Bewerbungsbedingungen) nicht nachvollziehbar darstellt, in welchem Umfang Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen, genügt nicht den Anforderungen des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A (vgl. BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2004, 6 Verg 4/04, OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04,NZBau 2004, 571; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Allerdings führt die fehlende Angabe von Ordnungsziffern in der Nachunternehmererklärung nicht zum Angebotsausschluss in den Fällen, in denen sich aus der schlagwortartigen Bezeichnung der Leistung eindeutig ergibt, welche Arbeiten an Nachunternehmer übertragen werden sollen (OLG Düsseldorf, v. 28.05.2003, Az.: Verg 8/03; BayObLG , v. 27.07.2004, Az.: Verg 14/04; VK-Arnsberg, v. 27.07.2005, Az.: VK 10/2005; VK-Rheinland-Pfalz, v. 16.03.2005, Az.: VK 5/04; wohl auch VK-Bund, v. 21..07.2004, Az.: VK 1-81/04; VK- Sachsen-Anhalt, v. 30.11.2004, Az.: VK 2-LVwA LSA 40/04 will wohl noch nicht einmal diese Ausnahme gelten lassen).
  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 6 Verg 4/04

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

    Der Beschluss Vergabekammer befindet sich im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung zur Frage der Relevanz einer fehlenden - geforderten - Nachunternehmererklärung im Vergaberecht (vgl. - jüngst - BGH, Beschl. v. 16.03.2004, X ZR 23/03, n. v.; OLG Dresden, Beschl. v. 11.02.2003, 15 U 1627/01, IBR 2003, 319 [Ls.]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.06.2003, VII-Verg 22/04, Juris [zu Tz. 48, 49]; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.07.2004, 1 Verg 1 und 2/04, NZBau 2004, 571 [Ls. 3]; BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14.07.2004, VK 1-81/04).
  • VK Bremen, 01.02.2006 - VK 1/06

    Öffentliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

    Stellt ein Bieter die Zuschlagsfähigkeit seines Angebots zur Überprüfung, so kann ihm der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als den von ihm zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen (BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04, VergabeR 4/2004, 473 ff, 475 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19.06.2003 - Rs C- 249/01 "Hackermüller"; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03, VergabeR 5/2004, 597 ff.; 1.VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 - VK1- 81/04, IBR 2004, 583).

    Das Angebot der Antragstellerin verstößt gegen die Vorschrift des § 21 Nr. 1 Absatz 1 Satz 3 VOB/A. Angebote mit mehrdeutigen Angaben, mit unklärbaren Mehrdeutigkeiten und Widersprüchen führen zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Absatz 1 b) i.V.m. § 21 Nr. 1 Absatz 1 Satz 3 VOB/A (1. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 - VK 1-81/04 a.a.O. mit Verweis auf Dähne in Kapellmann/Messerschmidt VOB § 21 VOB/A Rn. 19; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, § 25 VOB/A, Rn. 15; Ingenstau/Korbion/ Schranner, § 8 VOB/A Rn. 55).

  • VK Sachsen, 28.01.2013 - 1/SVK/042-12

    Leistungszuordnung zu Nachunternehmern unklar: Ausschluss zwingend!

    An einer solchen Zuordnung fehlt es - ungeachtet etwa fehlender oder ungenauer Angaben des Bieters zu Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses oder zu verbalen Umschreibungen der für einen Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistung - jedenfalls dann, wenn auch eine Gesamtschau der Bietererklärungen nicht zweifelsfrei Aufschluss darüber gibt, wofür genau der Nachunternehmer in der Bauausführung verwendet werden soll (OLG Dresden, Beschluss vom 11.04.2006 - WVerg 6/06, VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 - VK 1-81/04).
  • VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06

    Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?

    Abzustellen ist dabei auf den objektiven Erklärungswert der Angaben, der durch normative Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BayOblG, Beschluss vom 11.02.2004 ­ Verg 1/04; VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004 ­ VK 1-81/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 10.10.2007 - VK-SH 20/07

    Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

    Gleichwohl neigt die Kammer zu der Auffassung, dass bereits die widersprüchlichen bzw. zumindest unklaren Angaben zu den Nachunternehmerkosten einen Ausschluss des Angebots der Antragstellerin rechtfertigen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, Az VK 1-81/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.200 ­ Az 1 Verg 5/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren sei nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den maßgeblichen Unterlagen - den Verdingungsunterlagen, aber auch dem Anschreiben und der Vergabebekanntmachung - ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet würden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02 ; Urteil vom 07.01.2003, Az.: X ZR 50/01 ; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, Az.: VK 1-81/04; VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, Az.: VK 2-80/03; VÜA Bund, Beschluss vom 28.05.1997, Az.: 1 VÜ 4/97 = IBR 1998, 45 mit Anmerkung von Boesen; VK Köln, Beschluss vom 03.02.2005, Az.: VK VOB 47/2004).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2005 - 1 VK 2/05

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge in einem Nachprüfungsantrag; Fehlender

    Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren sei nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den maßgeblichen Unterlagen - den Verdingungsunterlagen, aber auch dem Anschreiben und der Vergabebekanntmachung - ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet würden (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, Az.: X ZB 43/02; Urteil vom 07.01.2003, Az.: X ZR 50/01; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 21.07.2004, Az.: VK 1-81/04; VK Bund, Beschluss vom 06.10.2003, Az.: VK 2-80/03; VÜA Bund, Beschluss vom 28.05.1997, Az.: 1 VÜ 4/97 >>=<< IBR 1998, 45 mit Anmerkung von Boesen; VK Köln, Beschluss vom 03.02.2005, Az.: VK VOB 47/2004).
  • VK Niedersachsen, 01.02.2008 - VgK-48/07

    Führt fehlende Typenbezeichnung zwingend zum Ausschluss?

  • VK Brandenburg, 30.06.2005 - 1 VK 29/05

    Unklare Angaben im Nachunternehmerverzeichnis

  • VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/036-06

    Fehlende Typenangabe führt zum Ausschluss

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.09.2005 - 2 VK 11/05

    Ausschreibung der Vergabe von Fliesenarbeiten, Plattenarbeiten und

  • VK Brandenburg, 14.03.2005 - VK 7/05

    Eignung trotz Insolvenzverfahrens?

  • VK Brandenburg, 30.06.2005 - VK 29/05

    Entscheidung der Vergabekammer: Verpflichtung zur Zuschlagserteilung (nur in

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Rechtsprechung
   VK Bund, 07.10.2004 - VK 1-81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,35172
VK Bund, 07.10.2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,35172)
VK Bund, Entscheidung vom 07.10.2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,35172)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,35172)
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Rechtsprechung
   VK Bund, 04.11.2004 - VK 1-81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38404
VK Bund, 04.11.2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,38404)
VK Bund, Entscheidung vom 04.11.2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,38404)
VK Bund, Entscheidung vom 04. November 2004 - VK 1-81/04 (https://dejure.org/2004,38404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2005 - Verg 96/04

    Kostenerstattung für eigenes Personal des Auftraggebers

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 4. November 2004 (VK 1 - 81/04) teilweise abgeändert und insgesamt dahin neu gefasst, dass die der Antragsgegnerin von der Antragstellerin zu erstattenden Auslagen auf 383, 40 EUR festgesetzt werden.
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